AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 (1) Die RahmenManufaktur trägt die Gefahr für die Zeit der Inobhutnahme bis zur Abnahme des Werkes. Für evtl. Beschädigungen oder den Untergang der uns in Obhut gegebenen Gegenstände ist die Haftung auf den Wert der Reparatur oder Restaurierung beschränkt. Der Schadensersatz für diesen Fall beschränkt sich auf die vereinbarte Vergütung für die Reparatur oder Restaurierung des uns übergebenen Gegenstandes.

(2) Der Unternehmer ist für die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Gegenstandes nur dann verantwortlich, wenn er es grob fahrlässig verschuldet hat. In diesem Fall ist Schadensersatz auf grob fahrlässig zu vertretenden Pflichtverletzungen und die Haftung auf den Wert des Auftrags oder der geleisteten Stunden begrenzt.

(3) Bei besonders wertvollen Werken oder Gegenständen ist der Besteller der Leistung verpflichtet, Versicherungsschutz für die Zeit der Obhut zu erlangen. Sollte ein Versicherungsschutz nicht möglich sein, so trägt die RahmenManufaktur nicht die Gefahr eines Untergangs oder der wesentlichen Verschlechterung der in Obhut genommenen Gegenstände.

(4) Versendet die RahmenManufaktur das Werk auf Verlangen des Bestellers an einen anderen Ort als den Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Besteller über, sobald die RahmenManufaktur die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder sonst zur Versendung bestimmten Person oder Anstalt übergeben hat
(§§ 644, 447 BGB).

(5) Hat der Besteller eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht die RahmenManufaktur ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist die RahmenManufaktur dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich. Der Schaden ist in diesem Fall ebenfalls auf den Wert des Auftrags oder die geleisteten Arbeitsstunden begrenzt.

§ 2 Holt der Besteller den Gegenstand nach schriftlicher oder fernmündlicher Mitteilung über die Fertigstellung des Werks und Aufforderung zur Abholung nicht bis zum Termin ab, so gerät er in Annahmeverzug. Es bedarf hierzu keiner gesonderten schriftlichen Aufforderung bzw. Anzeige. Ab diesem Zeitpunkt geht die Gefahr einer Verschlechterung oder eines Untergangs des Gegenstandes auf den Kunden über.

§ 3 Bei Entgegennahme der Sache hat der Besteller das Recht zur Prüfung und zur Forderung einer Nachbesserung. Nach Entgegennahme und Abholung der Sache trägt der Kunde die Beweislast dafür, dass Mängel in unserem Verantwortungsbereich liegen könnten.

§ 4 Jegliche Mängelanzeigen nach Übergabe der Sache seitens des Kunden haben schriftlich zu erfolgen. Sachmängelansprüche verjähren in 2 Jahren, §§ 651, 438 BGB.

§ 5 (1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Im Übrigen gelten die §§ 644, 434 (1) S. 2 BGB.
(2) Der Nachbesserungsversuch kann nur einmal wiederholt werden. Sollte die Nachbesserung dennoch wider Erwartend fehlschlagen, kann der Kunde Herabsetzung der Vergütung oder nach seiner Wahl, Rücktritt vom Vertrag verlangen. Weitergehende Ansprüche jeglicher Art seitens des Kunden sind ausgeschlossen.

§ 6 Bei Gegenständen eines höheren Wertes empfiehlt die RahmenManufaktur, dass der Besteller die Sachen versichert und dann übergibt.

§ 7 Unsere Forderungen sind bei Abholung oder Übergabe in bar ohne Abzug zu entrichten.
Im Falle des Annahmeverzuges des Kunden, hat dieser die evtl. Versendungskosten sowie die tatsächlich entstandenen Zinsaufwendungen zu übernehmen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die RahmenManufaktur
Sarah Mühlich
Albrechtstraße 10
10117 Berlin